GastroBizz - AGB für Sponsoren und Partnerfirmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoren und Partnerfirmen auf Veranstaltungen der GastroBizz GmbH, 4810 Gmunden (nachfolgend nur BIZZ genannt)
1. Anmeldung als Sponsor oder Partnerfirma
Die Anmeldung als Sponsor oder Partnerfirma zu einer Veranstaltung der BIZZ kann per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen und ist verbindlich. Mit der Anmeldung als Sponsor oder Aussteller werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sponsoren und Aussteller sowie die jeweiligen Sponsoren- bzw. Ausstellervereinbarungen verbindlich vom Sponsor bzw. Aussteller anerkannt.
2. Zuteilung der Ausstellungsflächen
Die Zuteilung der Ausstellungsfläche wird von der BIZZ unter Berücksichtigung des Veranstaltungsablaufs sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten vorgenommen. In der Sponsoren- oder Ausstellervereinbarung angegebene Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit beachtet. Die BIZZ kann die Positionierung des Sponsors- oder Ausstellers gegebenenfalls auch nachträglich noch verändern – eine verbindliche Zusage an den Sponsor bzw. Aussteller erfolgt erst durch die endgültige Aufplanung 2 Wochen vor der Veranstaltung.
3. Zahlungsziele
Die Fakturierung erfolgt jeweils 10 Wochen, die Bezahlung der Sponsoren- bzw. Ausstellergebühr in der Regel spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und ist Voraussetzung für die Übergabe und Nutzung der zugeteilten Standfläche.
4. Standaufbau und Standausstattung
Die BIZZ bietet grundsätzlich nur Standflächen an – keinen Standbau. Jede Standfläche wird von der BIZZ mit der in der entsprechenden Vereinbarung festgehaltenen Anzahl an Tischen oder Stehtischen ausgestattet. Ferner wird ein Stromanschluss (Dreifachsteckdose) bereitgestellt. Die restliche Standausstattung ist vom Sponsor bzw. Aussteller vorzunehmen. Beim Aufbau des Standes dürfen weder an den Wänden noch am Boden des Hotels Verankerungen jeglicher Art durchgeführt werden. Für eventuelle Schäden, die durch den Aufbau des Standes am Hotel entstehen, haftet der Sponsor oder Aussteller, der ursächlich für diese Schäden verantwortlich ist. Der Sponsor oder Aussteller muss spätestens 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn seinen Stand fertig aufgebaut haben. Die Bewachung der Ausstellungsstände und Exponate obliegt dem Sponsor bzw. Aussteller. Die Reinigung des Standes obliegt ebenfalls dem Sponsor bzw. Aussteller.
5. Stornierung durch den Sponsor oder Partnerfirma
Eine Stornierung einer Sponsoren- oder Ausstellervereinbarung durch den Sponsor oder Partnerfirma ist bis zu zwei Wochen nach Übersendung der Vereinbarung bzw. der schriftlichen Zusage möglich. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt hat der Sponsor oder Aussteller die volle Gebühr zu entrichten. Die BIZZ behält sich darüber hinaus vor, Schadensersatzansprüche gegen den Sponsor oder Aussteller geltend zu machen, sofern der BIZZ ein nachweislicher Schaden durch die Stornierung des Sponsors oder Ausstellers entsteht.
6. Stornierung durch GastroBizz
Muss die BIZZ auf Grund höherer Gewalt oder anderen wichtigen Gründen eine noch nicht begonnene Veranstaltung absagen, so erhält der Sponsor bzw. Aussteller die Gebühr zurückerstattet. Muss eine bereits begonnene Veranstaltung auf Grund Eintritts höherer Gewalt verkürzt oder abgebrochen werden, so hat der Sponsor oder Aussteller keinen Anspruch auf die Rückzahlung der Gebühr.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist A- 4810 Gmunden
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Sponsoren- oder Ausstellervereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sponsoren und Aussteller unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so bleiben die übrigen Klauseln des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sponsoren und Aussteller in ihrer Gültigkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: 1. Januar 2016
